Versuchte Vergewaltigung einer 14. Jährigen

Kriminalfälle
Dec 15, 2024
Ludwigshafen am Rhein

Seit dem 31.10.2024 sucht die Polizei mit einem Phantombild nach einem Mann der versucht haben soll eine 14-Jährige zu vergewaltigen. Die Behörden bitten um Hilfe der Öffentlichkeit.

Was ist passiert?

Am Donnerstagabend dem 03.10.2024 hielt sich ein 14-Jähriges Mädchen in der Erzbergerstraße in Ludwigshafen, in der Nähe des Eingangs zum Ebertpark auf. Dort soll der Unbekannte sie gepackt haben und anschließend versucht haben die Jugendliche zu entkleiden. Sie konnte sich jedoch losreißen und flüchtete. Sie meldete anschließend den Vorfall der Polizei und gab die unten stehende Personenbeschreibung an.

Da die derzeitigen Ermittlungen erfolglos blieben, veröffentlichte die Kriminaldirektion Ludwigshafen nun eine Phantombild-Fahndung nach dem Mann.

Personenbeschreibung

  • zwischen 30 und 35 Jahre alt
  • etwa 1,90 groß
  • schwarze, kurze, glatte Haare
  • schwarz gekleidet
  • eine auffällige/s Warze/Muttermal an der Seite der Nase

Wer kennt diesen Mann oder hat am Donnerstag, dem 03.10.2024, etwas gesehen? Jeder Hinweis kann entscheidend zur Lösung des Falls beitragen.

Quelle: Polizei - Rheinland Pfalz

Medien

Versuchte Vergewaltigung einer 14. Jährigen

Kontakt

Haben Sie Hinweise zur Fahndung? Kontaktieren Sie bitte die zuständigen Behörden oder nutzen Sie die unten stehenden Kontaktdaten.

Kriminalpolizei Ludwigshafen

Tel. Nr.: 0621 963-23312

Email: [email protected]

Fahndung eingestellt?

Du hast Informationen darüber, dass diese Fahndung eingestellt wurde? Dann teile uns diese Informationen mit und wir werden diesen Beitrag entsprechend aktualisieren.

Wie Sie helfen können, ohne direkt beteiligt zu sein

Selbst wenn Sie keine direkte Beobachtung gemacht haben, können Sie helfen:

  • Teilen Sie Fahndungsmeldungen in sozialen Netzwerken.
  • Bleiben Sie aufmerksam und halten Sie die Augen offen.
  • Ermutigen Sie andere, sich mit Hinweisen zu melden, falls sie relevante Informationen haben.

So bleiben Ihre Meldungen anonym

Sollten Sie einen Hinweis anonym abgeben wollen, können Sie dies jederzeit bei der Polizei angeben. Viele Behörden bieten auch spezielle Hotlines oder Online-Formulare an mit denen man Informationen anonym übermitteln kann. Denken Sie nur daran, dass anonyme Hinweise oft schwieriger zu überprüfen sind. Aus diesem Grund ist es hilfreich wenn Ihre Angaben möglichst präzise sind.

Das sollten Sie tun wenn Sie jemanden von einer Öffentlichkeitsfahndung erkennen

Zuerst einmal sollten Sie ruhe bewaren und die Person nicht konfrontieren, denn Sie wissen nicht in welcher Situation sich diese Person gerade befindet. Bleiben Sie auf Distanz.

Sollten Sie sich bedroht fühlen, begeben Sie sich zuerst an einen sicheren Ort bevor Sie die Polizei kontaktieren. Ihre eigene Sicherheit hat oberste Priorität. Anschließend sollten Sie die örtliche Polizei oder den Notruf (110) kontaktieren und den Namen, den Standort und eine möglichst detailierte Beschreibung der Situation angeben.

Auch nach Kontaktaufnahme mit der Polizei sollten Sie unauffällig bleiben und der Person nicht folgen oder sie beobachten, wenn es Ihre Sicherheit gefährden sollte.

Versuchen Sie sich Details wie Kleidung, Aussehen, ggf. Fahrzeugkennzeichen oder andere auffällige Merkmale zu notieren. Falls Sie später von der Polizei als Zeuge befragt werden, können Ihre notierten Details eine große Hilfe bei den Ermittlungen sein.

Behandeln Sie Hinweise vertraulich

Die Hinweise die Sie sammeln sollten nicht auf Social Media posten, sondern ausschließlich den Behörden überlassen werden. Das Veröffentlichen von Hinweisen auf Social Media, kann die gesuchte Person in aufruhr versetzen und zur (weiteren) Flucht bewegen.

Das passiert wenn Sie jemanden verwechseln

Auch wenn Sie sich nicht sicher sind sollten Sie Ihre Sichtung mit den Behörden teilen. Selbst kleine Hinweise können bei der Emittlung entscheidend sein. Um jedoch Verwechslungen vorzubeugen, versuchen Sie bei Ihren Beobachtungen auf besondere Details zu achten, wie etwa auffällige Tätowierungen, Schmuck oder andere Merkmale die bei einer genauen Identifikation helfen können.

Die Polizei nimm alle eingegangenen Hinweise ernst und überprüft diese gründlich. Sie wird Ermittlungen einleiten und sicherstellen, dass keine Maßnahmen ohne klare Beweise oder Identitätsnachweise, ergriffen werden. Die Polizei wird sorgfältig darauf achten die Privatsphäre und Würde der betroffenen Person zu wahren. Öffentlichkeitsfahndungen dienen dem Schutz der Allgemeinheit und werden nur in dringenden Fällen eingesetzt. Sollte sich ein Hinweis oder ein Verdacht als unbegründet herraustellen hat die fälschlicherweise verdächtigte Person nichts zu befürchten.

Jedoch kann eine Verwechslung durchaus zu vorübergehenden Unannehmlichkeiten für die betroffene Person führen. Die Polizei wird zu dieser Person Kontakt aufnehmen und Sie befragen. In der Regel sind solche Verwechslungen jedoch schnell aufgeklärt.

Natürlich wird die Polizei immer respektvoll und fair vorgehen.

Rechliche Konsequenzen für den Hinweisgeber

Solange Sie im guten Glauben handeln, müssen Sie sich keine gedanken um rechtliche Konsequenzen machen. Selbst wenn ihr Hinweis sich als falsch herausstellt. Ihre Mithilfe wird geschätzt und kann weiteren verwechslungen vorbeugen.

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