Mann riss Frau zu boden und wollte sie vergewaltigen

Kriminalfälle
Dec 19, 2024
Essen

Die Polizei fahndet nach dem Mann auf dem Phantombild - er versuchte am 5. November gegen 13:00 Uhr eine Frau zu vergewaltigen.

Was ist passiert

Eine Frau ging am 5. November gegen 13:00 Uhr in einem Waldstück in der Nähe der Nünningstraße/Hubertstraße in Essen (NRW) spazieren als sie plötzlich von einem Unbekannten zu Boden gerissen wurde. Er versuchte sie zu vergewaltigen. Die Frau schrie nach Hilfe und setzte sich zur Wehr. Drei weitere Frauen wurden von den Hilferufen alarmiert und eilten zu Ihr während sie die Polizei kontaktierten. Der Unbekannte ließ daraufhin von der Frau ab und fuhr mit einem schwarzen Fahrrad davon.

Die Polizei fahndet nun mit einem Phantombild nach dem Täter.

Personenbeschreibung

  • ca. 1,70m groß
  • schlank
  • Vollbart
  • dunkle Haare

Zur Tatzeit trug er:

  • auffällig schwarz-weiß karierte Jacke
  • schwarzes Cap
  • blaue Jeans
  • helle Turnschuhe

Außerdem sprach der Mann schlecht Deutsch und sollte noch auffällige Kratzer im Gesicht- und Halsbereich haben.

Wer kennt diesen Mann, oder kann Hinweise liefern?

Quelle: polizei.nrw/fahndung/154601

Medien

Mann riss Frau zu boden und wollte sie vergewaltigen

Kontakt

Haben Sie Hinweise zur Fahndung? Kontaktieren Sie bitte die zuständigen Behörden oder nutzen Sie die unten stehenden Kontaktdaten.

Polizei Essen

Tel. Nr.: 0201-829-0

Email: [email protected]

Fahndung eingestellt?

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So bleiben Ihre Meldungen anonym

Sollten Sie einen Hinweis anonym abgeben wollen, können Sie dies jederzeit bei der Polizei angeben. Viele Behörden bieten auch spezielle Hotlines oder Online-Formulare an mit denen man Informationen anonym übermitteln kann. Denken Sie nur daran, dass anonyme Hinweise oft schwieriger zu überprüfen sind. Aus diesem Grund ist es hilfreich wenn Ihre Angaben möglichst präzise sind.

Das sollten Sie tun wenn Sie jemanden von einer Öffentlichkeitsfahndung erkennen

Zuerst einmal sollten Sie ruhe bewaren und die Person nicht konfrontieren, denn Sie wissen nicht in welcher Situation sich diese Person gerade befindet. Bleiben Sie auf Distanz.

Sollten Sie sich bedroht fühlen, begeben Sie sich zuerst an einen sicheren Ort bevor Sie die Polizei kontaktieren. Ihre eigene Sicherheit hat oberste Priorität. Anschließend sollten Sie die örtliche Polizei oder den Notruf (110) kontaktieren und den Namen, den Standort und eine möglichst detailierte Beschreibung der Situation angeben.

Auch nach Kontaktaufnahme mit der Polizei sollten Sie unauffällig bleiben und der Person nicht folgen oder sie beobachten, wenn es Ihre Sicherheit gefährden sollte.

Versuchen Sie sich Details wie Kleidung, Aussehen, ggf. Fahrzeugkennzeichen oder andere auffällige Merkmale zu notieren. Falls Sie später von der Polizei als Zeuge befragt werden, können Ihre notierten Details eine große Hilfe bei den Ermittlungen sein.

Behandeln Sie Hinweise vertraulich

Die Hinweise die Sie sammeln sollten nicht auf Social Media posten, sondern ausschließlich den Behörden überlassen werden. Das Veröffentlichen von Hinweisen auf Social Media, kann die gesuchte Person in aufruhr versetzen und zur (weiteren) Flucht bewegen.

Das passiert wenn Sie jemanden verwechseln

Auch wenn Sie sich nicht sicher sind sollten Sie Ihre Sichtung mit den Behörden teilen. Selbst kleine Hinweise können bei der Emittlung entscheidend sein. Um jedoch Verwechslungen vorzubeugen, versuchen Sie bei Ihren Beobachtungen auf besondere Details zu achten, wie etwa auffällige Tätowierungen, Schmuck oder andere Merkmale die bei einer genauen Identifikation helfen können.

Die Polizei nimm alle eingegangenen Hinweise ernst und überprüft diese gründlich. Sie wird Ermittlungen einleiten und sicherstellen, dass keine Maßnahmen ohne klare Beweise oder Identitätsnachweise, ergriffen werden. Die Polizei wird sorgfältig darauf achten die Privatsphäre und Würde der betroffenen Person zu wahren. Öffentlichkeitsfahndungen dienen dem Schutz der Allgemeinheit und werden nur in dringenden Fällen eingesetzt. Sollte sich ein Hinweis oder ein Verdacht als unbegründet herraustellen hat die fälschlicherweise verdächtigte Person nichts zu befürchten.

Jedoch kann eine Verwechslung durchaus zu vorübergehenden Unannehmlichkeiten für die betroffene Person führen. Die Polizei wird zu dieser Person Kontakt aufnehmen und Sie befragen. In der Regel sind solche Verwechslungen jedoch schnell aufgeklärt.

Natürlich wird die Polizei immer respektvoll und fair vorgehen.

Rechliche Konsequenzen für den Hinweisgeber

Solange Sie im guten Glauben handeln, müssen Sie sich keine gedanken um rechtliche Konsequenzen machen. Selbst wenn ihr Hinweis sich als falsch herausstellt. Ihre Mithilfe wird geschätzt und kann weiteren verwechslungen vorbeugen.

Wie Sie helfen können, ohne direkt beteiligt zu sein

Selbst wenn Sie keine direkte Beobachtung gemacht haben, können Sie helfen:

  • Teilen Sie Fahndungsmeldungen in sozialen Netzwerken.
  • Bleiben Sie aufmerksam und halten Sie die Augen offen.
  • Ermutigen Sie andere, sich mit Hinweisen zu melden, falls sie relevante Informationen haben.

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